Dr. zu Guttenberg nimmt es offenbar mit der Wahrheit nicht so genau. Die zuvor als “abstrus” bezeichneten Vorwürfe sind jetzt doch schwerwiegend genug den Titel “zurückzugeben”. Und seine Fraktion auch nicht, so wird Fraktionschef Volker Kauder im Stern zitiert:

Karl-Theodor zu Guttenberg hat handwerkliche Fehler zugegeben und er hat daraus seine Schlussfolgerung gezogen.

Nein: es handelt sich hier keineswegs um handwerkliche Fehler. Wir reden hier von einer wiederholen, oft mehrseitigen, nicht als Zitat gekennzeichneten Textübernahme ohne Autorenangabe. Selbst wenn eine korrekte Fußnote gesetzt gewesen wäre, wäre es vom Umfang her nicht passend für eine Doktorarbeit. Und zum Teil wurden ja sogar in den Originalen vorhandene Quellenangaben gelöscht. Auch das ist keine “vergessene Fußnote”!

Es geht hier nicht um “Randteile” der Arbeit, sondern um Kernthesen. Anscheinend war der Doktor-Kandidat weder in der Lage eine eigene Einleitung (aus der FAZ kopiert) noch konsequent eigene Schlussfolgerungen zu ziehen (übernommen unter anderem von Klara Obermüller/NZZ und von Hagen Schulze). Auch das Nachwort ist inhaltlich (wenn auch nicht wörtlich sondern mit Anpassungen) offenbar abgeschrieben (aus der “Die Welt”, Dominique Moisi). Selbst von seinem Parteifreund Edmund Stoiber findet man Textpassagen ohne Quellenangabe.

Die korrekte Bezeichnung hier wäre wohl “systematischer Unterschleif”. Und das obwohl Dr. zu Guttenberg eine ehrenwörtliche Erklärung Abgegeben hat, dass er sie “selbständig und ohne Benutzung anderer Hilfsmittel” verfasst hat. Offenbar ist sein Ehrenwort nichts wert!

Man muss sich das mal auf der Zunge zergehen lassen: Guttenberg hat seinem Doktorvater und seiner Universität sein Ehrenwort gegeben. Und sie genau dabei belogen.

(Ich habe seine Arbeit aber nicht selbst gelesen, sondern verlasse mich hier auf die Erkenntnisse aus dem Guttenplag-Wiki. Die endgültige Prüfung obliegt der Universität Bayreuth, die hier ihren Ruf, den des Doktorvaters, aber auch den Ruf aller Doktortitel ingesamt zu verteidigen hat. Sie sollte aber auch rechtliche Schritte in Betracht ziehen ob der Schwere dieses Falles.)