Petition gegen die Vorratsdatenspeicherung

  • wem die URL (napier.ac.uk) komisch vorkommt: bundestag.de Petitionsausschuss, dann auf öffentliche Petitionen, Übersicht über öffentliche Petitionen, “Strafprozessordnung” (bis 14. März).

Diese Petition ist wichtig:

Unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung wird uns eingeredet, dass eine Vorratsdatenspeicherung notwendig ist. Das ist aber Unfug: damit kann man nur diejenigen erwischen die unverschlüsselt kommunizieren. Terroristen, die Lernen wie man ein Flugzeug fliegt, lernen auch wie man mit Skype verschlüsselt telefoniert, kryptographie einsetzt und Anonymisierungsdienste wie tor verwendet.

Deswegen ist es utopisch zu glauben, dass Vorratsdatenspeicherung einen nennenswerten Sicherheitsgewinn bringt - den einzigen, denen es etwas nutzt ist die Filmindustrie beim Kampf gegen die Raubkopien.

Die Vorratsdatenspeicherung ist ein nicht akzeptabler Eingriff in unsere Menschenrechte, und zwar in unser Recht auf Selbstbestimmung. Genauer gesagt in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht nach Artikel 1 und 2 unseres Grundgesetzes:

Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Dazu gehört auch das Recht, frei und unüberwacht zu kommunizieren, sofern es keinen Hinweis darauf gibt, dass man die Rechte anderer verletzt.